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Mainzer Erklärung zur Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Eingereicht von Initiative am 22. Nov 2012 - 07:30 Uhr             Seitenaufrufe: 4905

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Die Beauftragten für die Belange behinderter Menschen haben am 25. und 26. September 2012 in Mainz gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) die Mainzer Erklärung für die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verabschiedet.

Beim 44. Treffen der Beauftragten für die Belange behinderter Menschen am 25. und 26. September 2012 in Mainz verabschiedeten die Beauftragten gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) die Mainzer Erklärung für die Inklusion von Menschen mit und ohne Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.  


Sie fordern die konsequente Umsetzung des Artikel 26 der UN- Behindertenrechtskonvention. Wesentliche Forderungen aus der Mainzer Erklärung sind:

Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf. 

  • Erleichterung des Zugangs für Menschen mit Behinderung unter 50 GdB. 

    Stärkung der betrieblichen Ausbildung von Menschen mit Behinderung. 

  • Aufstellung von Aktionsplänen in größeren Unternehmen. 

  • im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe sind die personenzentrierten Hilfen einkommens- und vermögensunabhängig zu verankern und muss die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gezielt gefördert werden. 

  • durch Modelle, wie das Budget für Arbeit, sind denjenigen, die bisher in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, Alternativen für eine gleichberechtigte Beschäftigung und Entlohnung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt anzubieten. 

  • Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf 6 %. 

  • Konkretisierung des Erwerbsfähigkeitsbegriffs. 

  • der Auf- und Ausbau von Integrationsfirmen muss weiter gefördert und deren Finanzierung besser abgesichert werden. 

  • bei der Ausschreibung und Vergabe von Maßnahmen der Unterstützten Beschäftigung und bei Leistungen an Integrationsfirmen ist sicherzustellen, dass diese nur durch Leistungserbringer durchgeführt werden, die auf den individuellen funktionsbezogenen Leistungsbedarf eingehen können.


Die Mainzer Erklärung ist als Anlage beigefügt.  Anlage

Quelle: Der Paritätische 



Anmerkungen:
Mainzer Forderungen für bessere Inklusion
FOTO: Dieter Schütz / pixelio.de


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