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Präventionsgesetz: Die Unterstützung für benachteiligte Menschen kommt zu kurz

Eingereicht von Initiative am 20. Mär 2013 - 06:30 Uhr             Seitenaufrufe: 6626

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Gesetzentwurf zur Gesundheitsvorsorge ist unzureichend: Einseitige Appelle reichen nicht, auch Lebens- und Umweltbedingungen verbessern.

Berlin/Minden (isl/sd). Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) hat den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Präventionsgesetz als unzureichend kritisiert: "Auch wenn wir die Einschätzung der Bundesregierung teilen, dass effiziente Gesundheitsförderung und Prävention wichtige Ziele der Gesundheitspolitik sind, halten wir weder die vorliegende Präventionsstrategie noch den Referentenentwurf für zielführend", betonte ISL - Referentin Wiebke Schär in einer Stellungnahme. 


Realitätsfremd: sozial Benachteiligte Menschen kommen zu kurz

"Es wirkt geradezu realitätsfremd, dass es in den vorliegenden Papieren fast ausschließlich um Primärprävention geht, also nur darum, Krankheiten völlig gesunder Personen zu verhindern."
In dem Gesetzesentwurf, der am Mittwoch durch das Bundeskabinett verabschiedet werden soll, kommt nach Ansicht der ISL die Unterstützung derjenigen Menschen zu kurz, die sozial benachteiligt sind: alleinerziehende Personen, langzeitarbeitslose Menschen, prekär Beschäftige, die unumstritten eher gesundheitliche Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen erfahren. 


Konzeption neu angehen, dabei Niederschwelligkeit beachten! 

Zudem müsse sichergestellt werden, dass Maßnahmen und Aufklärung überhaupt für Menschen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung, für Menschen mit Migrationshintergrund oder für Kinder zugänglich sind.

"Diesen Umständen kann der Gesetzesentwurf durch den zu einseitigen Appell an die Eigenverantwortlichkeit nicht gerecht werden, da es vielmehr auch um die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen gehen muss", so Schär. "Wir empfehlen deshalb, mit der Konzeption nochmals von vorne zu beginnen."
Eingedenk der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sollten dabei Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen einbezogen werden. sch

Quelle: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben



Anmerkungen:
ISL zum Präventionsgesetz: Einseitiger Appell an die Eigenverantwortlichkeit
FOTO: ISL Berlin


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