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Bundesärztekammer: Prävention muss sozial Benachteiligte erreichen
Zum Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention findet eine Anhörung im Bundestag statt. Am Vortag errinnert die Ärztekammer an die notwendige Verbesserung gesundheitlicher Chancengleichheit.
Minden (sd). Einen Tag vor der öffentlichen Anhörung am 15. Mai 2013 vor dem Gesundheitsausschuss in Berlin meldet sich die Bundesärztekammer zu Wort.
Sie wiederholt in ihrer Stellungnahme den Hinweis, dass gesundheitliche Präventionsmassnahmen vor allem sozial Benachteiligte Menschen erreichen müssen.
Die Durchführung von präventiven Leistungen in Lebenswelten sollte vor allem in Händen gemeinnütziger Organisationen der Zivilgesellschaft liegen, heisst es darin. Denn sie sind in die regionalen Strukturen eingebunden.
Die Erinnerung der Ärzte
In ihrer 26-seitigen Stellungnahme macht die Spitzenorganisation ärztlicher Selbstverwaltung zu Anfang auf Folgendes aufmerksam:
Die Bundesärztekammer hat wiederholt darauf hingewiesen, daß nach § 20 Abs. 1 SGB V die Leistungen zur primären Prävention "den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen leisten" sollen. ... ...Anstatt mit ihnen v.a. die im Gesetz vorgesehenen sozial Benachteiligten zu erreichen, werden sie bekanntermaßen überwiegend von bereits gesundheitsbewussten Versicherten genutzt, so dass die Kursangebote faktisch v.a. der Bindung von Versicherten mit einem günstigen Risikoprofil dienen, ohne dass ein nennenswerter Effekt auf die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt und die Verringerung sozial bedingter Ungleichheit erkennbar ist. ... ...
Die Durchführung kassenübergreifender Leistungen zur primären Prävention in Lebenswelten sollte vor allem in den Händen gemeinnützig tätiger Organisationen der Zivilgesellschaft (z.B. Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung, Landesvereinigungen für Gesundheit) sowie der relevanten Fachverbände (Wohlfahrtsverbände, Sportvereine, ärztliche Organisationen wie zum Beispiel die der niedergelassenen Ärzte und der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes) liegen, die in die regionalen Strukturen eingebunden sind und diese kennen.
Bundesärztekammer (BÄK) am 14. Mai 2013:
Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der Prävention
Die beiden relevanten ANLAGEN der Stellungnahme
Beschlussprotokoll des 112. Deutschen Ärztetages in Mainz vom 19. bis 22.05.2009
Gesundheit und soziale Teilhabe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung in unserer Gesellschaft
IV. Beschlussprotokoll des 108. Deutschen Ärztetages vom 03.-06. Mai 2005 in Berlin
Armut und Arbeitslosigkeit machen krank
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