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Sanktionen im SGB: Gesundheitsrisiken entschärfen - bis 18. Dezember Petition mitzeichnen

Eingereicht von Initiative am 11. Dez 2013 - 09:35 Uhr             Seitenaufrufe: 7935

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Sanktionen belasten die Psyche von Hartz IV-Empfängern extrem. Petition gegen Leistungskürzungen läuft bis 18. Dezember 2013. Hochrechnung lässt knappes Ergebnis erwarten.

Minden (sd). Die Sanktionsparagraphen in den bundesdeutschen Sozialgesetzbüchern  II & XII sollen gestrichen werden. Das will die beurlaubte Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann mit einer Bundestagspetition erreichen.
"Aus guten Gründen," meint die Initiative «Soziales Dorf». "denn Sanktionen können heftige psychische Krisen auslösen. Seelische Notfälle bis hin zu Suizid-Versuchen sind nicht auszuschliessen. Besonders da im ALG2 Geldleistungen zu 100% gekürzt werden können."

Für eine Anhörung im Bundestag benötigt die Petition 50.000 Unterstützer/-innen. Die Initiative bittet um Mitunterzeichnung bis zum 18. Dezember. 


Die Sanktion - ein unkalkulierbares Gesundheitsrisiko

Nach dem Sozialgesetzbuch II genauso wie im SGB XII können Sanktionen ausgesprochen, Geldleistungen gekürzt werden.
Im Arbeitslosengeld II war das 2012 gut 1 Mio. Mal der Fall. Häufigster Grund waren das Versäumen von Meldeterminen. Nur in gut 13 % der Fälle wurde die Aufnahme bzw. Fortsetzung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme abgelehnt.

"Meldeversäumnisse sind Ausdruck von starkem seelischen Stress." erläutert Initiativensprecher Detlef Müller. "Dabei handelt es sich um eine Überbelastung der Psyche, nicht um persönliche Verweigerung." Diese Erfahrung machen Erwerbslosenorganisationen im ganzen Bundesgebiet seit Jahren.
Vor Wochen erst war im Rahmen einer IAB-Studie ein sehr hoher Anteil psychischer Erkrankungen bei ALG2-Erwerbslosen festgestellt worden. Bis 2011 ist er auf gut 40 % (!) angestiegen. 

Strategien zur Sanktionsvermeidung von Seiten der Jobcenter oder Bundesagentur sind nicht zu erkennen. Im Gegenteil: Von Erwerbsloseninitiativen wird berichtet, dass es für Arbeitsvermittler Vorgaben über die Anzahl Sanktionen gibt. 


Im SGB XII ist die Situation anders, allerdings nicht besser. Die Grundsicherung für nicht-Erwerbsfähige versorgt ua. viele psychisch erkrankte Menschen. Hier trifft eine Kürzung auf eine ernstzunehmende seelische Krankheit - mit teilweise fatalen Folgen.


Armut ohne Reserven: "Sanktionen wirken existenzbedrohend!"

Bezieher/-innen von Sozialleistungen haben keine Reserven. Verringerung der Grundsicherung führt zu einer empfindlichen Störung der Grundversorgung.
Sanktionen schiessen oft völlig unkontrolliert über das Ziel hinaus. Sie stellen "unbillige Härten" dar, da sie in vielen Fällen Notlagen hervorrufen. Als Ordnungsmaßnahmen gedacht, werden sie für Menschen an der Armutsgrenze zu einem Gesundheitsrisiko ersten Ranges. 

Psychische Belastungen dürfen nicht in einer Kürzung der Grundsicherung enden. Damit werden Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit bzw. Sozialamt der Sache nicht gerecht.
"Das Existenzminimum muss das Leben eines Menschen ohne Wenn und Aber sicherstellen. Ein Unterschreiten des Notwendigen über Wochen und Monate wird als Gefährdung des Daseins erlebt." Lebenskrisen, Panikattacken bis hin zu Selbstmordversuchen können die Folge sein. "Denn nicht umsonst heisst es Minimum."


Petition: Knappes Ergebnis zu erwarten

In der zweiten Hälfte der Mitzeichnungsfrist ist abzusehen, dass es mit dem Erreichen des 50.000-Quorums eng wird. Eine Hochrechnung des Newsblog hat am 8. Dezember 47.650 als online-Endergebnis ermittelt. Zusammen mit den Unterzeichnungen auf Vordrucken könnte es reichen - möglicherweise aber auch nicht.

Daher werden ab 9. Dezember im ganzen Bundesgebiet nochmals Unterschriften gesammelt. Sammelaktionen finden bundesweit vor Jobcentern sowie in privater Initiative statt. 




Bitte mitzeichnen & weitersagen 

Wer Sanktionen bei Sozialleistungsempfänger/-innen ablehnt und für deren Abschaffung ist, sollte die Petition Nr. 46483 von Inge Hannemann (Hamburg) in den nächsten Tagen mitunterzeichnen. 
Online ist das bis zum 18. Dezember 2013 um 24 Uhr möglich. Schriftliche Unterzeichnungen müssen früher erfolgen, da ausgefüllte Vordrucke fristgerecht beim Petitionsausschus in Berlin eingegangen sein müssen.

Hinweise zum Verbreiten & Mobilisieren von Unterzeichner/-innen sind hier zu finden: Mobilisieren helfen


PETITION - Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen

AKTIONSWOCHE - Bundesweite Unterschriftenaktions-WOCHE !!! Über 30 Termine!

ALTONA BLOGGT - Petition für die Abschaffung der Sanktionen | Vordruck


Rebloggen & Zweit- und Medienveröffentlichungen ist willkommen 
(auch in kommerziellen Medien, auszugsweise oder ganzer Text). 
Bitte mit Quellenangabe 'Initiative Soziales Dorf' versehen.



Anmerkungen:
Seelische Belastungen begrenzen: Sanktionen aus dem SGB 2 & 12 streichen.
FOTO: Uta Herbert / pixelio.de


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